Statuten

Das First-Responder Network Albis ist eine Sektion des Vereins Rescue Team Albis. Die Statuten des FRNA sind den Statuten des RTA entsprechend untergeordnet. Die FRNA Statuten sind aktuell noch in der Vernehmlassung und stellen somit einen Entwurfs-Status dar.

Art. 1 Name und Sitz

Unter dem Namen First-Responder Network Albis (FRNA) besteht eine Untersektion des Vereins Rescue Team Albis (RTA) mit Sitz in 8912 Obfelden ZH.

Art. 2 Rechtsform und Integration

Das FRNA ist organisatorisch, rechtlich und finanziell vollständig in das Rescue Team Albis integriert und untersteht dessen Vereinsstatuten. Die vorliegenden Statuten regeln die spezifische Organisation und Tätigkeit des FRNA als eigenständige Interessengruppe innerhalb des Muttervereins.

Art. 3 Zweck

Das First-Responder Network Albis bezweckt:

  • Die Organisation und Förderung eines regionalen Netzwerks von First-Respondern im Bezirk Affoltern am Albis.
  • Mitwirkung in der Weiterentwicklung des kantonalen First-Responder Systems
  • Die Pflege der Zusammenarbeit mit Behörden, Rettungsdiensten und anderen Organisationen im Bereich Notfallmedizin (Rettungskette).
  • Die Förderung von Reanimationskompetenzen und Erster Hilfe in der Bevölkerung.
Art. 4 Mitgliedschaft

Mitglieder des First-Responder Network Albis sind:

  • Aktivmitglieder: Personen, die als First-Responder, gem. geltendem kantonalen Reglement, im Bezirk Affoltern am Albis und Umgebung aktiv sind.
  • Passivmitglieder: Personen oder Institutionen, die das FRNA ideell oder finanziell unterstützen.
  • Ehrenmitglieder: Personen mit besonderen Verdiensten, auf Vorschlag des Vorstandes Rescue Team Albis.
Art. 5 Aufnahme

Die Aufnahme als Aktivmitglied erfolgt auf Antrag (online), nach Erfüllung der vom Mutterverein definierten Qualifikationen (insbesondere: aktiver First-Responder gemäss geltendem kantonalen Reglement) und der Bezahlung des festgesetzten Mitgliederbeitrags. Die Aufnahme von Personen ohne aktiven First-Responder Status bedarf der expliziten Genehmigung des Vorstandes des Muttervereins und der Voraussetzung, dass die antragsstellende Person das Ziel verfolgt aktiv als First-Responder gem. geltendem Reglement künftig tätig zu sein. 

Art. 6 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss durch den Mutterverein oder bei Verlust der Einsatzfähigkeit. Die Bestimmungen der Statuten des Rescue Team Albis gelten sinngemäss.
Art. 7 Organe des First-Responder Network Albis

Die Organe des FRNA sind:

  1. Die Mitgliederversammlung des FRNA
  2. Die Sektionsleitung des FRNA
Art. 7.1 Die Mitgliederversammlung des FRNA

Das First-Responder Network Albis führt jährlich eine reguläre Mitgliederversammlung durch. Diese findet in der Regel im ersten Quartal des Kalenderjahres und vor der Generalversammlung des Muttervereins RTA statt. Die Versammlung erfolgt rein elektronisch in Form einer Abstimmung. Die Einladung, Bekanntgabe der Traktanden und Zugang zum Abstimmungs-Portal der Mitgliederversammlung erfolgt per E-Mail an die Mitglieder mindestens 4 Wochen vor Abstimmungsschluss.

Mitglieder können Anträge für die Mitgliederversammlung an die Sektionsleitung bis spätestens 2 Tage vor Versand der regulären Einladung zustellen.

Auf schriftlichen Antrag von mindestens 1/3 der Mitglieder kann eine ausserordentliche Mitgliederversammlung beantragt werden. Die Sektionsleitung informiert nach Erhalt des Antrages sofort den Vorstand des Muttervereins. Nach Antrag muss die Mitgliederversammlung in maximal 6 Wochen durchgeführt werden.

Art. 7.2 Sektionsleitung

Die Sektionsleitung besteht mindestens aus:

  • Leitung First-Responder Network Albis
  • Leitung Anlässe
  • Leitung Kommunikation

Aus der Sektionsleitung wird ein Delegirter im Vorstand des Rescue Team Albis definiert. Die Sektionsleitung konstituiert sich selbst.

Die Sektionsleitung koordiniert die Tätigkeiten des FRNA gemäss Vorgaben des Mutterverins und legt jährlich einen Tätigkeitsbericht vor.

Art. 8 Kompetenzen

Die Sektionsleitung ist zuständig für:

  • Organisation und Durchführung der FRNA Anlässe
  • Führung eines ordentlichen Mitgliederverzeichnis
  • Öffentlichkeitsarbeit und Mitgliedergewinnung
  • Bereitstellen eines Teams für die Nachsorge-Gespräche
  • Administration von Versicherungsanfragen (Subsidiärhaftung ergänzend zum GVZ Merkblatt über die Versicherung von First-Responder)
  • Zusammenarbeit mit externen Partnern
  • Mitarbeit in externen Arbeitsgruppen, um die Interessen der Mitglieder zu vertreten
  • Budgetanträge an den Vorstand des Rescue Team Albis
Art. 9 Finanzen

Das First-Responder Network Albis wird finanziert durch:

  • Mittel des Rescue-Team Albis
  • Beiträge aus Förderprogrammen und Spenden
  • Sponsoring und projektbezogene Unterstützung
  • Mitgliederbeiträge und eigene Einnahmen

Die Mitglieder des FRNA haften maximal in der Höhe des Mitgliederbeitrages für den Verein.

Art. 10 Rechnungswesen

Die Buchhaltung des First-Responder Network Albis wird im Rahmen der Gesamtbuchhaltung des Rescue Team Albis geführt. Allfällige zweckgebundene Mittel für das FRNA werden separat ausgewiesen.

Die Sektionsleitung ist verantwortlich, alle Belege über Ausgaben und Einnahmen, die aus der Tätigkeit des FRNA entstehen, umgehend dem Kassier des RTA vorzulegen.

Art. 11 Auflösung / Integration

Das First-Responder Network Albis kann als eigene Untersektion aufgelöst oder in eine andere Form überführt werden, sofern der Vorstand des Rescue Team Albis dies beschliesst. Ein eventuell verbleibendes Vermögen fällt dem Mutterverein zu, ausser der für den FRNA zweckgebundenen Mittel.

Art. 12 Inkrafttreten

Diese Statuten treten nach Genehmigung durch den Vorstand des Rescue Team Albis in Kraft. 

Verabschiedet durch die Sektionsleitung des First-Responder Network Albis am [Datum].

Genehmigt durch den Vorstand des Rescue Team Albis am [Datum].

Statuten des Rescue Team Albis

Das RTA ist der Mutterverein des FRNA.

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